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   LSG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2013 - L 19 AS 2100/12   

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https://dejure.org/2013,2043
LSG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2013 - L 19 AS 2100/12 (https://dejure.org/2013,2043)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21.01.2013 - L 19 AS 2100/12 (https://dejure.org/2013,2043)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21. Januar 2013 - L 19 AS 2100/12 (https://dejure.org/2013,2043)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 23.11.2006 - B 11b AS 1/06 R

    Verfassungsmäßigkeit der Ersetzung der Arbeitslosenhilfe durch das

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2013 - L 19 AS 2100/12
    Als Bedarf der Kläger sind monatlich jeweils ein Regelbedarf von 323 EUR sowie bis zum 14.08.2010 ein Viertel der Unterkunftskosten, also 174 EUR, ab dem 15.08.2010 ein Drittel, also 232 EUR, anzusetzen (zur kopfteiligen Berechnung der Unterkunftskosten vgl. BSG Urteil vom 23.11.2006 - B 11b AS 1/06 R = juris Rn 28).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2011 - L 7 AS 552/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2013 - L 19 AS 2100/12
    Ob im Fall einer fälschlichen Verwerfung als unzulässig das Klageverfahren hätte ausgesetzt werden müssen (vgl. hierzu LSG NRW Beschluss vom 14.06.2011 - L 7 AS 552/11 B = juris Rn 5 mwN), kann dahinstehen.
  • SG Stuttgart, 09.05.2011 - S 20 SO 1922/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Abweisung der Klage als unzulässig bei fehlendem

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2013 - L 19 AS 2100/12
    Abgesehen davon, dass letztgenannte Auffassung erheblichen Bedenken begegnet (vgl. SG Stuttgart Gerichtsbescheid vom 09.05.2011 - S 20 SO 1922/11 = juris Rn 18 ff.; im Anschluss hieran SG Mannheim Gerichtsbescheid vom 04.04.2012 - S 10 AS 627/12 = juris Rn 13 ff.), kann sie nach Auffassung des Senats jedenfalls dann nicht gelten, wenn die als Widerspruch ausgelegte Klage offensichtlich unzulässig ist.
  • SG Mannheim, 04.04.2012 - S 10 AS 627/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit der Klage wegen fehlender

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 21.01.2013 - L 19 AS 2100/12
    Abgesehen davon, dass letztgenannte Auffassung erheblichen Bedenken begegnet (vgl. SG Stuttgart Gerichtsbescheid vom 09.05.2011 - S 20 SO 1922/11 = juris Rn 18 ff.; im Anschluss hieran SG Mannheim Gerichtsbescheid vom 04.04.2012 - S 10 AS 627/12 = juris Rn 13 ff.), kann sie nach Auffassung des Senats jedenfalls dann nicht gelten, wenn die als Widerspruch ausgelegte Klage offensichtlich unzulässig ist.
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